Antibiotikastrategie Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Hygiene

Bei der Lebensmittelproduktion können resistente Keime, mit denen sich ein Tier infiziert hat, auf Produkte wie Fleisch oder Milch übertragen werden. Auch auf Obst und Gemüse können sich resistente Bakterien befinden.Über die Lebensmittel können die Keime dann in den Körper des Menschen gelangen.

Durch die Einhaltung von Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln und der Zubereitung von Speisen kann die Übertragung von resistenten Keimen beziehungsweise Lebensmittelinfektionserregern vermieden werden.

Auch in der Tierhaltung lässt sich die Übertragung von Krankheitserregern durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeiden. Ist das gewährleistet, hat das eine verbesserte Tiergesundheit und damit auch einen geringeren Einsatz von Antibiotika zur Folge. Daher wird im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung schon seit längerem ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Biosicherheit in den Betrieben gelegt:

So hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium im „Leitfaden für die optimierte Kälberaufzucht“, beispielsweise ein Kapitel den Hygienemaßnahmen in der Kälberaufzucht gewidmet. Auch die im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen erarbeitete „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ enthält im Kapitel Gesundheitsvorsorge Informationen zur Hygiene. Die Tierärztekammer Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, praktizierenden Tierärzten und Vertretern der Landwirtschaft bereits im Jahr 2013 den „Leitfaden zur Biosicherheit in Rinderhaltungen“ entwickelt.

Hygienische Anforderungen an die Haltung von Schweinen und Geflügel finden sich in der Schweinehaltungshygieneverordnung und in der Geflügel-Salmonellenverordnung.

Die im Leitfaden zur Biosicherheit in Rinderbeständen, in der Schweinehaltungshygieneverordnung und der Geflügel-Salmonellenverordnung beschriebenen Hygienemaßnahmen dienen in erster Linie dazu, die Einschleppung von Krankheitserregern in Tierbestände zu verhindern. Die Hygienemaßnahmen verhindern gleichzeitig aber auch, dass Erreger von „alltäglichen“ Infektionskrankheiten in den Bestand eingeschleppt werden und führen in der Folge zu einer verbesserten, stabileren Tiergesundheit im Tierbestand. Da gesunde Tiere keine Antibiotika benötigen, können die Hygienemaßnahmen bedeutend zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beitragen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln